Besucherordnung

1.Definitionen
1.1 Limburgs Museum: Die Stiftung „Stichting Limburgs Museum“, einschließlich der Direktion, Konservatoren, Sicherheitsmitarbeiter und sonstigen Museumsmitarbeiter, die befugt sind, im Auftrag des Limburgs Museum zu handeln, jedoch nicht auf diese beschränkt.
1.2 Museumsgebäude: die für die Öffentlichkeit zugänglichen Räume in den Gebäuden des Museums und ringsherum, einschließlich des Museumcafés.
1.3 Besucher: jeder, der mit oder ohne einen gültigen Eintrittsnachweis das Museumsgebäude betritt.
1.4 Eintrittsnachweis: eine Eintrittskarte (ggf. in Kombination mit einer Ermäßigungskarte) oder ein damit vergleichbarer Beleg (wie eine schriftliche Einladung, ein Gutschein, die Museumskarte [Museumkaart], Freundepass [Vriendenpas], Familienkarte), der Zugang zum Museumsgebäude gewährt.
1.5 Vertrag: der Vertrag zwischen dem Besucher und dem Limburgs Museum, der entsteht, wenn der Eintrittsnachweis gültig gemacht wurde.

2.Gültigkeit
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Besucher des Museumsgebäudes.
2.2 Durch die Gültigkeit der Besucherordnung bleibt die eventuelle Gültigkeit anderer (Vertrags-) Bedingungen bzw. Regelungen des Limburgs Museum unberührt.
2.3 Das Limburgs Museum hat das Recht, die Besucherordnung jederzeit vollständig oder teilweise zu ändern und dies auf seiner Website zu melden. Wenn der Besucher der Meinung ist, dass die Änderungen unangemessen und nicht gerechtfertigt sind, ist der Besucher gehalten, das Limburgs Museum davon innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Meldung in Kenntnis zu setzen; anderenfalls erklärt sich der Besucher mit den Änderungen einverstanden.

3.Zutritt und Aufenthalt im Museumsgebäude
3.1 Der Besucher ist ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Eintrittsnachweises berechtigt, das Museumsgebäude zu betreten.
3.2 Ein vorab erworbener Eintrittsnachweis ist nach Ablauf des auf dem Eintrittsnachweis vermerkten Gültigkeitsdatums ungültig.
3.3 Das Limburgs Museum ist weder verpflichtet, einem Besucher bezahlte Beträge zu erstatten noch die Kosten eines nicht genutzten Eintrittsnachweises zu vergüten.
3.4 Kinder unter 12 Jahren dürfen das Museumsgebäude ausschließlich in Begleitung besuchen. Eltern, Dozenten und andere Begleiter sind jederzeit für ein Verhalten der von ihnen mitgebrachten oder von ihnen begleiteten Minderjährigen, Einzelpersonen oder Gruppen verantwortlich bzw. belangbar, das der Besucherordnung oder einer Anweisung eines Mitarbeiters des Limburgs Museum zuwiderläuft.
3.5 Im Falle von Zwischenfällen ist das Limburgs Museum berechtigt, die Türen zu schließen und anwesende Besucher anschließend einzeln nach draußen zu führen. Der Besucher kann dann gebeten werden, an einer Überprüfung von Taschen und anderen Gegenständen durch oder in Auftrag der Mitarbeiter des Limburgs Museum mitzuwirken. Ein Besucher, der die Mitwirkung an einer Überprüfung verweigert, wird um die Vorlage eines Ausweisdokuments gebeten.

4.Hausordnung
4.1 Der Besucher ist verpflichtet, sich entsprechend der in dieser Besucherordnung festgehaltenen Hausordnung zu verhalten und die Anweisungen und Instruktionen der als solche erkennbaren Mitarbeiter des Limburgs Museum zu befolgen. Der Besucher ist für jede Beschädigung haftbar, die er anrichtet.
4.2 Der Besucher wird im Museumsgebäude:
a. Rucksäcke und Taschen nicht in die Museumsräume mitnehmen, sondern in den dafür bestimmten Schließfächern an den Garderoben und im Museumscafé verwahren;
b. keine ausgestellten Objekte berühren
c. keine Waren jedweder Art Dritten zum Kauf anbieten bzw. kostenlos zur Verfügung stellen
d. andere Besucher nicht behindern, auch nicht, indem er ihnen längere Zeit die Sicht auf ausgestellte Objekte verwehrt oder Lärmbelästigung verursacht; keine (Haus-)Tiere mitnehmen, mit Ausnahme von Assistenzhunden; nicht rauchen (gilt auch für E-Zigaretten)
g. keine Speisen oder Getränke zu sich nehmen, außer im Museumscafé. Lebensmittel und Trinkflaschen dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen oder Getränke ist nicht gestattet.
h. ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Marketing & Kommunikationsabteilung des Limburgs Museum keine Foto-, Video- oder Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke anfertigen (bei Aufnahmen für nichtgewerbliche Zwecke – z. B. YouTube – ist keine Zustimmung erforderlich).
i. keine Foto-, Video- und Filmaufnahmen anfertigen, bei denen Lampen und Blitzlichtgeräte verwendet werden, die für die Museumsobjekte schädlich sind. Warme LED-Beleuchtung ist gestattet.
j. keine Gegenstände mitnehmen, mit denen Verletzungen oder Sachschäden hervorgerufen werden können oder die dafür offenbar verwendet werden können. Sollten solche Gegenstände gefunden werden, werden sie beschlagnahmt.
4.3 Dem Besucher wird für bestimmte Zeit der (weitere) Zugang zum Museumsgebäude verwehrt, ohne dass er Anspruch auf eine Erstattung der Kosten des Eintrittsnachweises oder eventueller anderer entstandener Kosten hat, falls sich herausstellt, dass:
a. der Besucher offensichtlich unter Einfluss von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder damit gleichgestellten Stoffen steht
b. der Besucher offensichtlich die Ordnung stört oder die Absicht hat, die Ordnung zu stören
c. der Besucher nach Ansicht eines Mitarbeiters des Limburgs Museum gegen die Besucherordnung oder gegen eine von einem Mitarbeiter des Limburgs Museum erteilte Instruktion oder Anweisung verstößt (bei wiederholtem Handeln entgegen den Vorschriften kann dem Besucher für bestimmte Zeit Hausverbot erteilt werden).
d. der Besucher während einem oder mehreren Besuchen im Museumsgebäude bzw. in anderen Museen schuldhaft bzw. absichtlich einen Gegenstand beschädigt hat oder wenn auf andere Weise die Befürchtung einer Beschädigung durch den Besucher gerechtfertigt ist.
4.4 Nutzt der Besucher den Internetzugang über das Limburgs Museum, gilt, dass das Limburgs Museum Maßnahmen treffen kann, wenn übermäßiger Datenverkehr generiert wird. Bei Vermutung eines Missbrauchs ist das Limburgs Museum berechtigt, den Internetverkehr zu überwachen.

5.Datenschutz und Personendaten
5.1 Vom Limburgs Museum können (Personen-)Daten des Besuchers in einer Datei gesammelt, festgehalten und gespeichert werden. Diese vom Besucher erteilten (Personen-)Daten werden vom oder im Auftrag des Limburgs Museum verarbeitet.
5.2 Für die Verarbeitung der vom Besucher erteilten (personenbezogenen) Daten gilt die Datenschutzerklärung des Limburgs Museum. Das Limburgs Museum geht mit den erlangten (personenbezogenen) Daten sorgfältig um und verarbeitet sie ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
5.3 Der Besucher ist berechtigt, seine persönlichen Daten einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen. Außerdem ist der Besucher berechtigt, eine eventuelle Zustimmung zur Datenverarbeitung zurückzunehmen oder gegen die Verarbeitung der Personendaten seitens des Limburgs Museum Beschwerde einzulegen; zudem hat der Besucher das Recht auf Datenübertragbarkeit.
5.4 Während des Aufenthalts im Museumsgebäude kann es vorkommen, dass Fotos/Filmaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt werden. Eventuelle Aufnahmen werden dem Besucher vorab mitgeteilt; der Besucher ist berechtigt, dagegen Beschwerde einzulegen.

6.Beschwerden
6.1 Das Limburgs Museum wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, den Besuch des Museumsgebäudes für den Besucher möglichst angenehm zu gestalten. Das Limburgs Museum wird sich soweit wie möglich bemühen, eventuelle Belästigungen oder Unannehmlichkeiten für den Besucher auf ein Minimum zu beschränken sowie die Sicherheit des Besuchers so weit wie möglich zu gewährleisten. Sollte der Besucher unverhofft Beschwerden hinsichtlich der Umsetzung des Vertrages bzw. der Dienstleistungen des Limburgs Museum haben, kann der Besucher eine schriftliche Meldung erstatten, indem er eine E-Mail an info@limburgsmuseum.nl sendet. Beschwerden müssen spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Datum des Besuchs im Limburgs Museum gemeldet werden.

7.Haftung des Limburgs Museum
7.1 Der Aufenthalt des Besuchers im Museumsgebäude ist für eigene Rechnung und Gefahr. Das Limburgs Museum ist nur für die vom Besucher erlittenen Schäden haftbar, die die direkte und ausschließliche Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Limburgs Museum sind.
7.2 Der Schaden des Besuchers ist keine direkte Folge grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz, wenn das schädigende Verhalten oder Geschehen nicht dem Limburgs Museum zugerechnet werden kann oder höhere Gewalt vorliegt.
7.3 Höhere Gewalt liegt bei jedem vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Umstand vor, der die Umsetzung des Vertrags für das Limburgs Museum so erschwert, dass die Erfüllung des Vertrags für das Limburgs Museum vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder schwierig wird.
7.4 Das Limburgs Museum ist nicht für den Verlust von Kleidung bzw. anderem Eigentum des Besuchers haftbar und übernimmt somit auch keine Haftung.
7.5 Das Limburgs Museum ist nicht für Schäden haftbar, die einem Besucher durch die Nutzung des Internet-Netzwerks des Limburgs Museums entstehen, und das Limburgs Museum ist nicht für die Nutzung des Netzwerks durch Dritte haftbar.
7.6 Eine Haftung des Limburgs Museum für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Lohn, entgangene Einsparungen usw. ist ausgeschlossen.
7.7 Falls und soweit das Limburgs Museum aus irgendeinem Grund gegenüber dem Besucher für irgendeinen vom Besucher erlittenen Schaden haftbar sein sollte, ist die Haftung auf jeden Fall auf den Betrag begrenzt, der von der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des Limburgs Museum ausgezahlt wird.

8.Fundsachen
8.1 Das Limburgs Museum wird Fundsachen verwahren und sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, sofern möglich. Fundsachen werden drei Monate verwahrt; danach werden sie entsorgt oder einem wohltätigen Zweck zugeführt.
8.2 Der vermeintliche Eigentümer einer Fundsache muss sich ordnungsgemäß ausweisen, sofern das Ausweisdokument zur Feststellung des Eigentums führen kann. Bei Zweifeln auf Seiten des Limburgs Museum am Status des vermeintlichen Eigentümers ist das Limburgs Museum berechtigt, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.

9.Sonstige Bedingungen und anwendbares Recht
9.1 Auf diese Besucherordnung und auf den Vertrag zwischen dem Besucher und dem Limburgs Museum ist niederländisches Recht anwendbar.
9.2 Alle Streitigkeiten jedweder Art, die sich zwischen einem Besucher und dem Limburgs Museum ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Richter der „Rechtbank Limburg“ (Landgericht Limburg) vorgelegt.

Die Besucherordnung des Limburgs Museums wurde von der Geschäftsleitung festgelegt und u. a. auf www.limburgsmuseum.nl veröffentlicht.

Stichting Limburgs Museum
Direktion

Februar 2022

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